Die Grundlage für unsere Zusammenarbeit ist ein Tagespflegevertrag. Dieser Vertrag zur Kindertagespflege basiert u. a. auf Erfahrungen von Tagesmüttern und Eltern und ist durch Laufstall, die Kinderbetreuungszentrale im Internet ausgearbeitet und durch das Stadtjugendamt Mainz ergänzt worden.
Darin wird unter anderem folgendes geregelt:
- Betreuungszeiten
- Pflegegeld
- Urlaub der Tagesmutter
- Erkrankung des Tageskindes
- Schweigepflicht
Enthalten ist auch im Anhang eine Vollmacht für notwendige Arztbesuche mit der Tagespflegeperson, die in Notsituationen unerlässlich ist.
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